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   BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B   

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BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B (https://dejure.org/2008,63148)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B (https://dejure.org/2008,63148)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - B 4 RS 26/07 B (https://dejure.org/2008,63148)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Neubrandenburg - S 3 RA 22/01
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 7 R 39/06
  • BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz; § 62 SGG) ist nicht ersichtlich, denn das LSG muss sich in den Gründen seiner Entscheidung nur mit nach seiner Ansicht erheblichem Vorbringen auseinandersetzen (vgl BVerfGE 96, 205 stRspr).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    Der Kläger hat zwar darauf hingewiesen, dass das LSG unter Fertigung bzw Herstellung eines Sachgutes nur die Neuherstellung von Sachgütern versteht und sieht darin einen Gegensatz zur Rechtsprechung des BSG, nach der ein Produktionsbetrieb im Sinne der AVItech gegeben sei, wenn es sich um einen VEB handelt, der organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war und dessen verfolgter Hauptzweck auf industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw Produktion (fordistisches Produktionsmodell) ausgerichtet gewesen ist (B 4 RA 41/01 R).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    6 1. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Kläger die zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    11 Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn die tragenden abstrakten Rechtssätze, die gerichtlichen Entscheidungen zu Grunde gelegt worden sind, nicht übereinstimmen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    14 b) Soweit der Kläger einen Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 103 SGG), rügt, ist dies nur dann ein Grund für die Zulassung der Revision, wenn ein Beweisantrag bezeichnet wird, dem das LSG hätte folgen müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2001 - L 3 RA 22/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    des SG Neubrandenburg (S 3 RA 22/01 vom 3.2.2006) am 30.6.1990 der Status eines volkseigenen Produktionsbetriebes der Industrie der DDR zugebilligt wird und dessen Tätigkeit nach den Grundsätzen der modernen Betriebswirtschaftslehre im Rechtssinn der Bundesrepublik zur Produktion der Industrie gehören würde, auch die bundesrechtlichen Anforderungen der Zugehörigkeit im Sinne der AVItech? b) Ist die industrielle Instandsetzung und Modernisierung von Fahrzeugen, die ein Bestandteil der Warenproduktion eines VEB war, auch als Produktion im Sinne der AVItech zu werten, so wie die gleiche Betriebstätigkeit in der Bundesrepublik auch zur Industrieproduktion gerechnet wird?" 8 a) Soweit der Kläger mit seiner ersten Frage sinngemäß rügt, das LSG habe verkannt, dass der Beschäftigungsbetrieb des Klägers ein volkseigener Produktionsbetrieb iS von § 1 Abs. 1 der 2. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die AVItech sei, wirft er keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage auf.
  • BSG, 16.05.2007 - B 4 RS 80/06 B
    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 4 RS 26/07 B
    Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung der Instanzgerichte; es handelt sich um Tatsachenfeststellungen im Einzelfall (vgl BSG, Beschluss vom 16.5.2007 - B 4 RS 80/06 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 16 RA 132/04

    Produktionsbetrieb; Instandsetzung; Reparaturwerk Neubrandenburg

    Der Hauptzweck bzw. die Hauptproduktion des VEB RW bestand nicht in der Massenproduktion von Sachgütern, sondern in der Instandsetzung mobiler Wehrtechnik der NVA (ebenso LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2007 - L 7 R 39/06 R - rechtskräftig: BSG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - B 4 RS 26/07 B - sowie LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003 - L 4 RA 48/02 - rechtskräftig: BSG, Beschluss vom 13. August 2003 - B 4 RA 73/03 B).
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